
FAQs
Die Themen Fernwärme und Wärmelieferung sind sehr umfangreich.
Die häufigsten Fragen & Antworten haben wir Ihnen deshalb hier zusammengetragen.
Fernwärme
Als Neukunde in unserem Versorgungsgebiet ist es lediglich notwendig, dass wir über den Nutzerwechsel informiert und die Kontaktdaten des Neukunden erhalten. Im Nachgang erhalten Neukunden ein entsprechendes Begrüßungsschreiben mit allen wichtigen Informationen. Die Wärmeversorgung erfolgt sofort und lückenlos.
Für jeden Neukunden in unserem Versorgungsgebiet erfolgt nach dem Nutzerwechsel eine kostenlose Einweisung in die Fernübergabestation. Unser Servicedienstleister klärt mit Ihnen sämtliche Fragen vor Ort und hilft Ihnen bei der Ersteinstellung.
Melden Sie sich hierzu gerne über unser Kundenformular auf der Website oder telefonisch.
Aufgrund der fehlenden Verbrauchsdaten, wird der Abschlag zu Beginn über die zu beheizende Nutzfläche ermittelt. Mit der ersten Abrechnung und vorliegenden Verbrauchsdaten, werden die Abschläge kontinuierlich an den Energiekosten und Ihrem Verbrauchsverhalten angepasst.
Aktuell befinden sich unsere Wärmelieferungsverträge und die zugehörigen Versorgungstarife in einer Überarbeitung.
Neukunden und Bestandskunden mit ausgelaufenen Wärmeliefervertrag, werden temporär per faktischem Vertragsverhältnis nach § 2 Abs. 2 AVBFernwärmeV versorgt. Für den Kunden ergeben sich dadurch keine Nachteile oder Mehrkosten.
Kunden, die derzeit per faktischen Vertragsverhältnis nach § 2 Abs. 2 AVBFernwärmeV versorgt werden, erhalten von uns nach Finalisierung der Überarbeitung ein schriftliches Vertragsangebot. Eine Anforderung des Kunden ist hierzu nicht erforderlich.
Sofern ein Kunde Wärme aus ein Fernwärmenetz bezieht ohne einen schriftlichen Wärmelieferungsvertrag zu besitzen, erfolgt die Versorgung des Kunden als faktisches Vertragsverhältnis nach § 2 Abs. 2 AVBFernwärmeV, da eine Leistung bezogen wurde.
Faktische Vertragskunden werden mit den üblichen Konditionen für gleichartige Versorgungen im Versorgungsgebiet abgerechnet und erhalten die gleichen Serviceleistungen. Hierfür erhalten alle Neukunden mit dem Begrüßungsschreiben die derzeitigen Tarifkonditionen von uns. Die Kündigungsfristen gemäß § 32 Abs. 1 AVBFernwärmeV gelten für faktische Kunden nicht und ermöglichen kurzfristige Kündigungen.
Mit dem Begrüßungsschreiben erhalten alle unsere Neukunden ein Vordruck für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. Um das Mandat zu erteilen, schicken Sie uns lediglich den ausgefüllten Vodruck per Mail oder per Post zurück. Ihre monatlichen Abschläge und Abrechnungsergebnisse werden daraufhin automatisch abgebucht bzw. ausgezahlt.
Das Lastschriftmandat kann vom Kunden jederzeit beendet werden.
Unter Fernwärme versteht man die zentral in größeren Heizzentralen oder Kraftwerken erzeugte Wärme, welche über ein Leitungsnetz zu den Kunden gelangt. Für die Erzeugung werden meist Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel oder auch erdgasbefeuerte Kessel genutzt. Allerdings ermöglicht die zentrale Erzeugung auch die Einbringung von Abwärme und Biomethan aus Prozessen, Abwasser und Mülldeponien. Durch die zentrale Erzeugung werden die verwendeten Energieträger meist deutlich effizienter gegenüber der dezentralen Erzeugung (z.B. Heizkessel im Haus) genutzt, wodurch die Fernwärme viele Vorteile vorweisen kann.
Unser Versorgungsgebiet erstreckt sich über das gesamte Neue Schweizer Viertel in Berlin-Lichterfelde. Alle Versorgungsobjekte wurden nach Errichtung an das Fernwärmenetz der SVB fertig angeschlossen. Eine Erweiterung des Versorgungsgebietes ist derzeit nicht vorgesehen.
Fernwärme verfügt über eine hohe Versorgungssicherheit aufgrund der größeren Erzeugungsanlagen, die meist redundant gebaut wurden und verschiedene Energieträger nutzen. Die Störanfälligkeit und Abhängigkeit von einzelnen Energieträgern, wie z.B. Erdgas, ist hier deutlich geringer.
Durch die effiziente Wärmeerzeugung oder Nutzung von Abwärme als Nebenprodukt anderer Prozesse und erneuerbarer Energieträger, ist Fernwärme sehr nachhaltig.
Fernwärme ist ebenfalls durch die zentrale Erzeugung in größeren Anlagen, durch die günstigeren Bezugsverträge für die eingesetzten Energieträger von großen Lieferanten, die Verwendung von effizienteren Erzeugungsanlagen und die Nutzung von (kostenloser) Wärme als Abfallprodukt aus anderen Prozessen auch wirtschaftlich für den Endkunden sinnvoll.
Ein Fernwärmeanschluss ermöglicht mit einer kompakten Hausanschlussstation zudem meist mehr Nutzfläche in den Gebäuden gegenüber dezentralen Heizzentralen.
Ja, Wärme ist nachhaltig und wird es zukünftig durch das Wärmeplanungsgesetz auch immer mehr werden. Bereits heute verfügt unsere eingesetzte Fernwärme, die aus dem Vorversorgernetz der BEW Berliner Energie und Wärme AG stammt, über einen sehr geringen Primärenergie- und Emissionsfaktor. In den kommenden Jahren sind Fernwärmeversorger verpflichtet den Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 auf 30 Prozent und bis 2040 auf 80 Prozent zu erhöhen. Der Wandel zur treibhausneutralen Wärmeversorgung wird vom Fernwärmeversorger für den Kunden unkompliziert übernommen.
Nachweis Primärenergiefaktor
Nachweis CO2-Emissionsfaktor
Ja, mit einen Anschluss an ein Fernwärmenetz erfüllen Gebäudeeigentümer bereits jetzt die GEG-Anforderungen hinsichtlich eines Mindestanteils von 65 % erneuerbarer Wärme. Sämtliche Pflichten gehen mit den Anschluss auf den Fernwärmeversorger über.
Neukunden
Als Neukunde in unserem Versorgungsgebiet ist es lediglich notwendig, dass wir über den Nutzerwechsel informiert und die Kontaktdaten des Neukunden erhalten. Im Nachgang erhalten Neukunden ein entsprechendes Begrüßungsschreiben mit allen wichtigen Informationen. Die Wärmeversorgung erfolgt sofort und lückenlos.
Für jeden Neukunden in unserem Versorgungsgebiet erfolgt nach dem Nutzerwechsel eine kostenlose Einweisung in die Fernübergabestation. Unser Servicedienstleister klärt mit Ihnen sämtliche Fragen vor Ort und hilft Ihnen bei der Ersteinstellung.
Melden Sie sich hierzu gerne über unser Kundenformular auf der Website oder telefonisch.
Aufgrund der fehlenden Verbrauchsdaten, wird der Abschlag zu Beginn über die zu beheizende Nutzfläche ermittelt. Mit der ersten Abrechnung und vorliegenden Verbrauchsdaten, werden die Abschläge kontinuierlich an den Energiekosten und Ihrem Verbrauchsverhalten angepasst.
Aktuell befinden sich unsere Wärmelieferungsverträge und die zugehörigen Versorgungstarife in einer Überarbeitung.
Neukunden und Bestandskunden mit ausgelaufenen Wärmeliefervertrag, werden temporär per faktischem Vertragsverhältnis nach § 2 Abs. 2 AVBFernwärmeV versorgt. Für den Kunden ergeben sich dadurch keine Nachteile oder Mehrkosten.
Kunden, die derzeit per faktischen Vertragsverhältnis nach § 2 Abs. 2 AVBFernwärmeV versorgt werden, erhalten von uns nach Finalisierung der Überarbeitung ein schriftliches Vertragsangebot. Eine Anforderung des Kunden ist hierzu nicht erforderlich.
Sofern ein Kunde Wärme aus ein Fernwärmenetz bezieht ohne einen schriftlichen Wärmelieferungsvertrag zu besitzen, erfolgt die Versorgung des Kunden als faktisches Vertragsverhältnis nach § 2 Abs. 2 AVBFernwärmeV, da eine Leistung bezogen wurde.
Faktische Vertragskunden werden mit den üblichen Konditionen für gleichartige Versorgungen im Versorgungsgebiet abgerechnet und erhalten die gleichen Serviceleistungen. Hierfür erhalten alle Neukunden mit dem Begrüßungsschreiben die derzeitigen Tarifkonditionen von uns. Die Kündigungsfristen gemäß § 32 Abs. 1 AVBFernwärmeV gelten für faktische Kunden nicht und ermöglichen kurzfristige Kündigungen.
Mit dem Begrüßungsschreiben erhalten alle unsere Neukunden ein Vordruck für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. Um das Mandat zu erteilen, schicken Sie uns lediglich den ausgefüllten Vodruck per Mail oder per Post zurück. Ihre monatlichen Abschläge und Abrechnungsergebnisse werden daraufhin automatisch abgebucht bzw. ausgezahlt.
Das Lastschriftmandat kann vom Kunden jederzeit beendet werden.
Technische Fragen & Störungen
Nein, alle Gebäude im Neuen Schweizer Viertel wurden mit der Errichtung an unser Fernwärmenetz angeschlossen und mit einer Hausanschlussstation ausgestatten. Die Fernwärmevsersorgung kann deshalb direkt erfolgen.
Die Leistungsgrenzen des Versorgers werden in den Wärmelieferverträgen und den zugehörig technischen Anschlussbedingungen definiert. Im allgemeinen liegt die Leistungsgrenze hinter der Hausanschlussstation und dem Trinkwarmwasserspeicher, an den zugehörigen Absperreinrichtungen.
Die Zirkulationspumpen und das Gebäudenetz sind mit Ausnahme von nachgelagerten Messstellen ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Hausanschlussstation inklusive Trinkwarmwasserspeicher liegt gemäß den Leistungsgrenzen im Leistungsbereich des Versorgers. Sämtliche Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten innerhalb bis zum Übergabepunkt an den Absperrventilen nach der Hausanschlussstation und des Trinkwarmwasserspeichers übernehmen wir als Versorger.
Sofern die Störungsursache im Leistungsbereich des Versorgers liegt, können Störungen telefonisch über die Störungshotline 0180 / 329 29 59 oder per Mail an info@svb-berlin.de gemeldet werden.
wir möchten darauf hinweisen, dass der Versorger nicht bei einen zu geringen Anlagendruck im Gebäudenetz oder einer defekten Zirkulationspumpe zuständig ist. Diese Ursachen liegen nicht im Leistungsbereich des Versorgers.
Messung & Abrechnung
Kunden in einem Einfamilienhaus besitzen innerhalb Ihrer Hausübergabestation einen Wärmemengenzähler, der die verbrauchte Wärmemenge für Heizung und Warmwasser misst. Gemäß § 3 Abs. 3 FFVAV werden mittlerweile Funkzähler beim nächsten turnusmäßigen Eichzählerwechsel bis Ende 2026 eingebaut.
Kunden in einem Mehrfamilienhaus besitzen neben einem Wärmemengenzähler auch mindestens einen separaten Warmwasserzähler in Ihrer Wohneinheit. Für die Kostenverteilung nach Heizkostenverordnung befinden sich in der Hausübergabestation zusätzlich zwei weitere Wärmemengenzähler, die den Gesamtwärmeverbrauch für Heizung und Warmwasser jeweils getrennt messen.
Kunden in einem Gewerbegebäude besitzen innerhalb Ihrer Nutzeinheit einen Wärmemengenzähler, der die verbrauchte Wärmemenge für Heizung misst. Das Warmwasser wird dezentral über elektrische Durchlauferhitzer erzeugt und wird nicht über die Fernwärme erwärmt.
Ein Verbrauch wird in wenigen Fällen von uns geschätzt, sofern uns trotz mehrerer Terminangebote zur Zählerablesung und der Option der Selbstablesung kein Zählerstand vorliegt, ein nachweisbarer Defekt am Messgerät festgestellt werden konnte oder zusätzliche Zählerstände aufgrund von Nutzerwechseln oder gesetzlichen Vorgaben erforderlich sind, die nachträglich nicht abgerufen werden können.
In diesen Fällen wird unter Berücksichtigung der Witterungsbedingungen im Abrechnungszeitraum (Gradtagszahl) und der Verbrauchshistorie des Kunden ein Zählerstand für den Heizungswärmeverbrauch rechnerisch ermittelt. Bei Warmwasserzählern erfolgt die Schätzung durch eine lineare Berechnung auf Basis der Verbrauchshistorie.
Die Heizkostenendabrechnung wird in einem Intervall von 12 Monaten erstellt. Sie wird dem Kunden gemäß den gesetzlichen Vorgaben spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums übermittelt.
Aufgrund der langfristigen Vertragslaufzeiten in Wärmelieferverträgen, unterliegen unsere Preiskomponenten Preisänderungsklauseln. Zum beidseitigen Schutz der Kunden und des Versorgers gleiten die Preiskomponenten anhand von definierten Kostenelementen des Versorgers und allgemeinen Marktelementen des Wärmemarktes.
Weitere Informationen erhalten Sie hierzu auf unserer Website unter dem Bereich Tarife - Preisgleitungen
Mit der Endabrechnung Ihrer Heizkosten durch die jährliche Heizkostenabrechnung wird auch der monatlich zu leistende Abschlag an die aktuellen Verbräuche und Kosten angepasst. Ergänzend behalten wir uns dabei vor, bei größeren zu erwartenden Preissteigerungen einen Sicherheitsaufschlag einzuberechnen um unsere Kunden vor höhere Nachzahlungen bei der nächsten Heizkostenabrechnung zu schützen
neuer monatlicher Abschlag = Rechnungsbetrag brutto / 12 (x Sicherheitsaufschlag)
